Virtuelles Bauamt

Ab dem 1. Januar 2025 sind Bauanträge und Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen. Hierfür wurde in Baden-Württemberg das virtuelle Bauamt - kurz ViBa - eingeführt. Schon jetzt können Sie Ihre Anträge über das ViBa einreichen. Den Link hierzu finden Sie unten.

 

Das ViBa bietet über eine benutzerfreundliche Kommunikationsplattform die Möglichkeit baurechtliche Genehmigungsverfahren vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form durchzuführen. Über das Virtuelle Bauamt können aktuell die Anträge „Baugenehmigung beantragen“, „Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen“, „Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen“ und „Bauvorbescheid beantragen“ abgerufen werden.

 

Zur Anmeldung ist für Bauherren (gemäß § 42 LBO) eine Bund ID und ein Unternehmenskonto für den Entwurfsverfassenden (gemäß § 43 LBO ) erforderlich. Die Kommunikation mit den Bauherren und Entwurfsverfassenden wird zukünftig direkt über das ViBa erfolgen. In Kürze finden Sie hier weitere Informationen zur Anmeldung und den technischen Voraussetzungen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen hierzu haben. 

 

Nähere Informationen hierzu, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen, finden Sie hier auf der Seite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen:

Virtuelles Bauamt: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

Informationen für Entwurfsverfassende finden Sie in dieser Präsentation: ViBa Präsentation für Planer

 

Es ist aktuell weiterhin möglich Anträge in Papierform einzureichen. 

 

Link zum Virtuellen Baumt des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal:

 

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-schozach-bottwartal/

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